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Visum für die Republik Dschibuti

Das Antragsformular für das Visum können Sie hier herunterladen:

Visumantrag (pdf)

Visa application (pdf in English)

Sie können das Formular jetzt auch direkt am Computer ausfüllen und anschliessend ausdrucken.

Informationen zum Visumantrag 

1. Für alle Einreisende:

Jeder aus Deutschland in die Republik Dschibuti Einreisende erhält sein Einreisevisum von der dschibutischen Botschaft in Berlin. Das Visum wird nicht mehr am Flughafen in Dschibuti ausgestellt. Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert in de Regel nicht länger als eine Arbeitswoche.

Ein vollständiger Visumantrag besteht aus folgenden Unterlagen:

  • zwei Passbilder
  • zwei ausgefüllte Antragsformulare!
  • Ihr Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
  • eine Bestätigung Ihrer Unterkunft (Hotelbuchung oder „lettre d'hébergement“, siehe dazu Abschnitt 5.)
  • eine Bestätigung Ihres Hin- und Rückfluges (z.B. Kopie des Flugtickets)
  • Geben Sie bitte Zweck Ihre Reise, Ort Ihrer Einreise, sowie bei Transit, Ihr endgültiges Reiseziel an (siehe Antragsformular).

 

Die Gebühren betragen:

  • Für ein Visum mit der Dauer von 1-14 Tagen beträgt die Gebühr 10 €.
  • Für ein Visum mit der Dauer von 15 - 90 Tagen beträgt die Gebühr  20 €.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Botschaft der Republik Dschibuti:

IBAN: DE65 100 700 000 439100900
BIC: DEUT DE BBXXX
Deutsche Bank

Verwendungszweck: Visumgebühren.

Als Antragsteller müssen Sie nicht persönlich in der Botschaft erscheinen, sondern können uns Ihren Visumantrag auch per Einschreiben zusenden.

Sehr wichtig:

Wenn Sie den Visumantrag und Ihren Reispass per Post verschicken, überweisen Sie bitte zusätzlich das Porto in der Höhe von 5 Euro für die Rücksendung oder fügen Sie einen frankierten Umschlag (per Einschreiben) mit Ihrer Anschrift für die Rücksendung bei!

(Die Gebühren für nicht erteilte Visa können nicht erstattet werden.)

 

Very important for travelers from the Republic of Austria, the Republic of Poland and the Czech Republic:

Please note that travelers from the above mentioned country have to apply for an eVisa (electronic visa) to enter Djibouti, beginning from November 2020.

 

2. Inhaber von Dienstpässen:

Bei einer Dienstreise mit Dienstpass ist das Visum gebührenfrei. Diplomaten, Dienstreisende bzw. Versetzungs-Reisende benötigen für das Visum eine Verbale Note. 

3. Einreisevisum für Minderjährige:

Minderjährige, die alleine reisen, benötigen für das Visum eine beigefügte notariell beglaubigte Erlaubnis beider Elternteile. Bei der Reise mit einem Elternteil ist die notariell beglaubigte Erlaubnis des zweiten Elternteils erforderlich.

4. Unternehmer und Geschäftsreisende:

Als Geschäftsreisende fügen Sie Ihrem Visumantrag bitte einen signierten Brief betreffend Ihrer Mission, eine Einladung Ihres Geschäftspartners und die Bestätigung einer Hotelreservierung oder einer anderen Unterkunft bei.

5. Inhaber eines deutschen „Reiseausweis für Flüchtlinge“:

Als Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge fügen Sie Ihrem Visumantrag bitte ein offizielles Einladungsschreiben, d.h. eine sogenannte Attestation d'Accueil bei, der von der Préfecture de la Ville de Djibouti ausgestellt wird. Dieses Einladungsschreiben lassen Sie rechtzeitig von Ihrer Familie oder Ihren Freunden in Dschibuti, bei denen Sie wohnen werden, beantragen. In dem Einladungsschreiben muss Ihr Name und die Passnummer genau und exakt so geschrieben werden wie in Ihrem deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge". Außerdem müssen die Ein- und Ausreisedaten mit den Daten auf Ihrem Flugticket identisch sein. Mit diesen Angaben wird das Einladungsschreiben in Dschibuti ausgestellt.

Vielen Dank für Ihre Interesse an der Republik Dschibuti.

Mit freundlichen Grüße,

die Pass- und Visa-Abteilung der Botschaft der Republik Dschibuti

(Stand 03.11.2020) 

Lage der Botschaft